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Kanzlei Mobil – mein Service!

Nach einem Unfall sind Sie oft nicht mobil, sei es, weil Sie das beschädigte Fahrzeug nicht nutzen können oder aus gesundheitlichen Gründen. Dann wäre es eine zusätzliche Belastung, wenn Sie den beschwerlichen Weg zum Rechtsanwaltsbüro organisieren müssten.

Deshalb komme ich bei Bedarf gerne auch zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus!

 

  • Im Umkreis von ca. 50 km um Fulda, z. B. Bad Hersfeld, Schlüchtern, Vogelsberg, Rhön; in speziellen Fällen auch weiter entfernt
  • Alle notwendigen Unterlagen und Formulare bringe ich mit zu Ihnen.
  • Bitte vereinbaren Sie den Termin über unsere Unfall-Hotline oder fragen über unser Kontaktformular an.


Ich freue mich auf Ihre Anfrage und den Besuch bei Ihnen!

Fachanwalt Marcus Müller

  • Zugelassen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Kassel seit 2002
  • Berufliche Tätigkeit in der Kanzlei Karras & Kollegen, Fulda 2002–2021
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2005
  • Seit Juni 2021 Inhaber der Kanzlei Müller/Körbel, Fulda
  • Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Zivilvertragsrecht
  • Fremdsprachen Englisch, Französisch
  • Regelmäßige jährliche Teilnahme an Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO
  • Enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Sachverständigen und Autohäusern

Unfallschaden-Management

Egal ob mit KfZ, Fahrrad oder als Fußgänger: Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage versucht der gegnerische Haftpflichtversicherer die Ansprüche des Geschädigten mit jedem erdenkbaren Instrumentarium zu kürzen! Gegen diese Versicherungspraxis hilft nach einem Unfall nur die umgehende Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht!

 

  • Ich verfüge über ein gut zusammenwirkendes Netzwerk mit Sachverständigen, Reparaturwerkstätten sowie Medizinern und  sorge so  für die kompetente Realisierung Ihrer Ansprüche:
  • Fahrzeugschaden, Abschlepp- und Standgebühren, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Bei Personenschäden: Berechnung und Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes, Ihrer Verdienstschäden, Haushaltsführungsschäden sowie vermehrten Bedürfnisse wie z. B. notwendiger barrierefreier Umbau Ihrer Wohnsituation, u.v.m
  • buchhalterische Überwachung sämtlicher Zahlungseingänge und direkter Ausgleich der Rechnungen von Sachverständigen und Werkstätten
  • Kontakt und Abstimmung mit Ihrer Finanzierungsgesellschaft (Darlehen oder Leasing)
  • Gerne erhalten Sie auf Wunsch einen zeitnahen Beratungstermin vor Ort oder Sie leiten mir Ihre Unterlagen per Post oder E-Mail zu und ich kümmere mich um eine zügige Abwicklung Ihres Falles.
  • Und das Beste: Die Anwaltskosten gehören zum Schaden und sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen !!! ( BGH 21.10.1969, VI ZR 86/68)

Jetzt Kontakt aufnehmen und keine Zeit verlieren.

Kanzlei Mobil

Rechtsanwalt Marcus M. Müller

Am Rosengarten 14
36037 Fulda

Telefon: 0170/4434290

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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8:00–12:30 und 14:00–17:00 Uhr

Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr

Freitag: 8:00–12:30 Uhr

Samstag/Sonntag: Geschlossen

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